Förderungen auf Audiodeskription und Gehörlosenuntertitelung

In Österreich gibt es die Möglichkeit, während der Herstellungskalkulation um Förderungen für eine barrierfreie Produktion anzufragen. Diese Förderungen unterliegen selbstverständlich gewissen Richtlinien, anbei ein kurzer Auszug:

 

"In der Sitzung vom März 2011 hat der Aufsichtsrat einen Zusatz betreffend Barrierefreiheit beschlossen: Gemäß Punkt 14.2 der Richtlinien hat ein Förderungsempfänger das geförderte Vorhaben bestmöglich zu verwerten. Dazu zählen auch die Sekundärverwertungen, insbesondere in Form von DVDs oder vergleichbaren Datenträgern. Jede DVD oder vergleichbarer Datenträger in der Herstellung geförderter Filme hat dabei ausnahmslos barrierefrei zu sein. [...] Die Kosten für diese spezielle Form der Untertitelung und Audiodeskription werden im Rahmen der Herstellungskalkulation anerkannt und sind in dieser entsprechend anzuführen. Eine gesonderte (reine) Förderung der DVD-Herausbringung ist somit ab sofort nicht mehr Gegenstand der Förderung.

 

 

Die vollständigen Richtlinien sind hier zu finden:

 

Österreichisches Filminstitut

Verwertungsförderung 9. (1) d) Zusatzbehelfe

http://www.filminstitut.at/de/richtlinien/

 

Filmfonds Wien

Sonstige Verwertungsmaßnahmen F.3

http://www.filmfonds-wien.at/de/Foerderungen/Foerderungsrichtlinien/F--Verwertungsfoerderung/